Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Handwerks Helden UG (haftungsbeschränkt) – Stand: 15.07.2026. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und nicht gegenüber Verbrauchern.
1. Geltungsbereich, Vertragsschluss und Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Handwerks Helden UG (haftungsbeschränkt), Feldahornweg 47, 22303 Hamburg, E-Mail: info@handwerks-helden.de („Handwerks Helden“) und ihren Kunden über digitale Marketing-, Leadgenerierungs-, Recruiting-, Content-, Telefon- und damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen.
1.2 Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Handwerks Helden ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, der Vertragsbeginn, die Mindestlaufzeit und optionale Leistungen ergeben sich aus dem Individualvertrag. Bei Widersprüchen hat der Individualvertrag Vorrang vor diesen AGB. Für datenschutzrechtliche Pflichten hat der einbezogene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Vorrang.
1.4 Handwerks Helden darf zur Leistungserbringung eigene Mitarbeitende und geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Handwerks Helden bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
1.5 Werktage im Sinne dieser AGB und der einbezogenen Individualverträge sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Handwerks Helden in Hamburg.
2. Allgemeine Leistungsgrundsätze
2.1 Handwerks Helden erbringt die vereinbarten Leistungen als selbstständiger Dienstleister nach fachlicher Einschätzung und mit branchenüblicher Sorgfalt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er im Individualvertrag ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit oder Garantie bezeichnet ist.
2.2 Insbesondere werden keine bestimmte Anzahl, Qualität oder Erreichbarkeit von Leads oder Bewerbern, keine Termine, Verkäufe, Umsätze, Einstellungen, Kosten pro Ergebnis oder Platzierungen garantiert. Präsentierte Durchschnittswerte, Fallbeispiele, Hochrechnungen und Erfahrungswerte sind unverbindliche Orientierungswerte und hängen unter anderem von Budget, Region, Wettbewerb, Zielgruppe, Angebot, Arbeitgeberattraktivität, Markt, Saison, Plattformen und der Bearbeitung durch den Kunden ab.
2.3 Handwerks Helden bestimmt im Rahmen des vereinbarten Ziels Art, Reihenfolge, Zeitpunkt und technische Umsetzung der Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine bestimmte Anzahl oder Frequenz von Optimierungen, Creative-Wechseln, neuen Kampagnen oder Funnel-Anpassungen wird nicht geschuldet.
3. Leistungen zur Neukundengewinnung
3.1 Die Basisleistung kann insbesondere umfassen: Planung und Schaltung von Facebook- und Instagram-Anzeigen, Kampagnenstruktur, Zielgruppen- und Budgetsteuerung, Erstellung von Bildern, Videos und Texten, Einrichtung und Betreuung eines Funnels bzw. einer Landingpage sowie Bereitstellung von Kontakt- und Kampagnendaten in den eingesetzten Systemen.
3.2 Der Funnel wird regelmäßig über einen von Handwerks Helden verwalteten Perspective-Account und eine kundenspezifische Subdomain, insbesondere unter aktionsvorteil.com oder kuechen-sonderaktion.com, bereitgestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Domain, Software oder technische Architektur besteht nicht, sofern die vereinbarte Funktion gewährleistet ist.
3.3 Als Lead gilt grundsätzlich jede vollständig übermittelte Kontaktanfrage mit mindestens Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Doppelte Übermittlungen derselben Person gelten nicht als zusätzlicher neuer Lead, können jedoch ein erneutes Interesse dokumentieren. Nichterreichbarkeit, spätere Absage, falsche Angaben, mangelnde Bonität, fehlendes Erscheinen oder ausbleibender Kauf ändern die Einordnung als übermittelte Anfrage nicht.
4. Leistungen zur Mitarbeitergewinnung
4.1 Die Basisleistung kann insbesondere umfassen: Planung und Schaltung von Recruitinganzeigen, Erstellung von Bildern, Videos und Texten, Einrichtung und Betreuung eines Bewerberfunnels, Zielgruppen- und Budgetsteuerung sowie Bereitstellung der Bewerberdaten in den eingesetzten Systemen. Der Bewerberfunnel wird regelmäßig über einen von Handwerks Helden verwalteten Perspective-Account und eine kundenspezifische Subdomain, insbesondere unter deinjobstart.de, bereitgestellt; Ziffer 3.2 Satz 2 gilt entsprechend.
4.2 Als Bewerbung gilt grundsätzlich jedes vollständig übermittelte Kontaktformular mit mindestens Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Weitergehende Qualifikationsangaben dienen der Vorqualifizierung, begründen aber keine Garantie für fachliche, persönliche oder rechtliche Eignung.
4.3 Die Entscheidung über Einladung, Absage, Probearbeit, Einstellung und die Ausgestaltung eines Beschäftigungsverhältnisses trifft ausschließlich der Kunde. Handwerks Helden ist nicht Arbeitgeber, Personalvermittler mit Abschlussvollmacht oder Vertreter bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen.
4.4 Der Kunde stellt sicher, dass Stellenanzeige, Vergütung, Arbeitsbedingungen, Benefits, Anforderungen und Auswahlkriterien sachlich richtig, erfüllbar, rechtlich zulässig und diskriminierungsfrei sind. Handwerks Helden darf Fragen oder Kriterien ablehnen, die nach fachlicher Einschätzung unzulässig, diskriminierend oder nicht arbeitsplatzbezogen sind.
5. Content-Erstellung und Einsatz künstlicher Intelligenz
5.1 Die Content-Erstellung ist Bestandteil der vereinbarten Basisleistung, soweit im Individualvertrag nichts anderes geregelt ist. Handwerks Helden darf dafür kundenseitiges Material, Stockmaterial, eigene Vorlagen sowie KI-gestützte Werkzeuge zur Erstellung und Bearbeitung von Bildern, Videos und Texten einsetzen, ohne bei jedem einzelnen Inhalt gesondert auf den KI-Einsatz hinzuweisen.
5.2 Handwerks Helden wendet angemessene Sorgfalt an und ahmt keine erkennbar geschützten Werke, Marken oder realen Personen gezielt rechtsverletzend nach. Eine Garantie für Exklusivität, urheberrechtliche Schutzfähigkeit, marken- oder designrechtliche Eintragungsfähigkeit oder vollständige Freiheit von Ähnlichkeiten zu Drittinhalten wird bei KI- oder Stockinhalten nicht übernommen.
5.3 Personenbezogene Bild- und Videodaten werden nur in hierfür intern freigegebenen Systemen verarbeitet. Der Kunde garantiert, dass ihm für bereitgestellte Aufnahmen sämtliche erforderlichen Rechte und wirksamen Einwilligungen vorliegen, insbesondere für werbliche Nutzung, digitale Bearbeitung und – soweit vereinbart – KI-gestützte Verarbeitung. Verdeckte Rechtsrisiken eines von Handwerks Helden selbst erzeugten KI-Inhalts fallen nicht allein aufgrund der Kundenfreigabe in den Verantwortungsbereich des Kunden.
6. Unterstützung bei Konten und Kalendern; Leistungsgrenzen
6.1 Handwerks Helden kann den Kunden ohne gesonderte Vergütung bei der Einrichtung oder Verbindung von Facebook-, Instagram-, Meta-Business-, Calendly- oder Google-Kalender-Konten unterstützen. Diese Unterstützung ist eine Nebenleistung. Der Kunde bleibt Kontoinhaber, ist für Zugangssicherheit, Nutzungsbedingungen, Einstellungen und die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.
6.2 Nicht geschuldet sind insbesondere die laufende organische Social-Media-Betreuung, regelmäßige organische Posts, die Beantwortung oder Moderation von Kommentaren und Direktnachrichten, Community-Management sowie eine dauerhafte Überwachung der Kundenkanäle.
6.3 Ein festes monatliches Reporting, ein bestimmtes Besprechungsintervall oder ein Kundenportal ist nur geschuldet, wenn dies im Individualvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde kann die Kampagnendaten grundsätzlich in seinem Meta-Werbekonto und die übermittelten Kontakte bzw. Kennzahlen in den bereitgestellten Systemen einsehen.
7. Optionaler Telefonservice
7.1 Der Telefonservice wird nur erbracht, wenn er im Individualvertrag ausgewählt ist. Handwerks Helden kontaktiert Leads oder Bewerber im Namen des Kunden, qualifiziert die Anfrage anhand abgestimmter Kriterien und kann bei entsprechender Eignung oder Interesse einen Termin im Kalender des Kunden vereinbaren.
7.2 Pro Lead oder Bewerbung schuldet Handwerks Helden bis zu drei Kontaktversuche zu unterschiedlichen Tageszeiten. Weitere Versuche erfolgen freiwillig. Eine erfolgreiche Erreichbarkeit, Terminvereinbarung, Terminwahrnehmung, Einstellung oder ein Verkauf wird nicht geschuldet.
7.3 Telefonate werden nicht aufgezeichnet oder automatisch transkribiert. Handwerks Helden darf Gesprächsnotizen und Ergebnisse dokumentieren. Der Kunde stellt die erforderlichen Qualifizierungsfragen, Verfügbarkeiten und einen funktionsfähigen Kalender bereit. Bei Recruiting bleibt die endgültige Auswahlentscheidung ausschließlich beim Kunden.
7.4 Der Kunde stellt sicher, dass die telefonische Kontaktaufnahme aufgrund der konkreten Anfrage, Bewerbung oder einer sonstigen Rechtsgrundlage zulässig ist und die hierfür erforderlichen Hinweise und Einwilligungen im Funnel eingeholt werden.
8. Meta-Infrastruktur, Zugänge und Zahlungsmittel
8.1 Facebook-Seite, Instagram-Profil, Meta Business Manager und Werbekonto stehen grundsätzlich im Eigentum bzw. in der Verfügungsbefugnis des Kunden. Handwerks Helden erhält den zur Vertragserfüllung erforderlichen Partner- oder Administratorzugriff.
8.2 Soweit Handwerks Helden im Werbekonto des Kunden ein eigenes Zahlungsmittel hinterlegt, darf dieses ausschließlich für die von Handwerks Helden im Rahmen des Vertrags gesteuerten Kampagnen verwendet werden. Der Kunde darf das Zahlungsmittel weder selbst noch durch Dritte belasten oder für andere Kampagnen nutzen.
8.3 Der Kunde lässt die erforderlichen Zugriffe bis zur vollständigen technischen Abwicklung bestehen, insbesondere bis Kampagnen beendet oder pausiert und das Zahlungsmittel von Handwerks Helden entfernt wurde. Entzieht der Kunde den Zugriff vorzeitig oder entstehen danach Belastungen, erstattet er sämtliche dadurch verursachten Kosten einschließlich angemessener Bank-, Rückbuchungs- und Bearbeitungskosten unverzüglich.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien, Ansprechpartner, Angebote, Preisangaben, Stelleninformationen, Kalenderdaten und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Er informiert Handwerks Helden unverzüglich über Änderungen, die Kampagne, Angebot, Stelle oder rechtliche Zulässigkeit betreffen.
9.2 Fehlende oder verspätete Mitwirkung berechtigt Handwerks Helden, betroffene Leistungen auszusetzen. Leistungs- und Startfristen verschieben sich angemessen; Handwerks Helden gerät dadurch nicht in Verzug. Vertragslaufzeit und Betreuungsvergütung laufen weiter, soweit Handwerks Helden leistungsbereit ist und die Verzögerung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.
9.3 Nach erfolgloser angemessener Nachfrist darf Handwerks Helden mit den vorhandenen Informationen weiterarbeiten oder bei erheblicher bzw. wiederholter Pflichtverletzung außerordentlich kündigen. Nicht eingesetzte Mediaanteile werden nach Ziffer 13 behandelt.
9.4 Ohne gebuchten Telefonservice ist der Kunde selbst für die zeitnahe Bearbeitung und Nachverfolgung der übermittelten Leads und Bewerber verantwortlich. Handwerks Helden haftet nicht für schlechtere Ergebnisse, soweit diese auf verspätete, unvollständige oder unterlassene Kontaktaufnahme, Beratung, Auswahl oder Nachverfolgung durch den Kunden zurückzuführen sind.
10. Freigabe, Abnahme und Korrekturen
10.1 Handwerks Helden stellt dem Kunden die zur Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte regelmäßig über Frame.io, E-Mail oder einen vergleichbaren Kanal bereit. Der Kunde prüft insbesondere Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Preise, Rabatte, Garantien, Leistungen, Stellenangaben, Benefits und Erfüllbarkeit innerhalb von drei Werktagen.
10.2 Eine Freigabe kann per E-Mail, WhatsApp oder eindeutig zuordenbarer Freigabe bzw. Kommentierung im bereitgestellten System erfolgen. Telefonische Freigaben sollen anschließend in Textform bestätigt werden.
10.3 Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die konkret übermittelte Fassung als zur Veröffentlichung freigegeben, wenn der Kunde bei Bereitstellung ausdrücklich auf Frist und Rechtsfolge hingewiesen wurde. Handwerks Helden veröffentlicht keine Inhalte, deren Rechtswidrigkeit oder Unrichtigkeit offensichtlich erkennbar ist.
10.4 Mit ausdrücklicher oder fingierter Freigabe bestätigt der Kunde die sachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und tatsächliche Erfüllbarkeit der von ihm gelieferten oder bestätigten Angaben. Die Freigabe entlastet Handwerks Helden nicht von eigener Verantwortlichkeit für selbst verursachte, erkennbare Rechtsverletzungen.
10.5 Pro Kampagne sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungen werden nach Zeitaufwand mit 129,75 € netto pro Stunde abgerechnet. Änderungen, die auf Fehlern von Handwerks Helden beruhen, zählen nicht als kostenpflichtige Korrekturschleife.
10.6 Soweit einzelne Leistungen abnahmefähig sind, zeigt der Kunde erkennbare Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe in Textform an. Unterbleibt die Anzeige trotz ausdrücklichen Hinweises auf Frist und Folge, gilt die Leistung als abgenommen. Gesetzliche Rechte bei verdeckten Mängeln bleiben unberührt.
11. Kampagnensteuerung und Optimierung
11.1 Handwerks Helden kontrolliert und optimiert Kampagnen bedarfsgerecht nach eigener fachlicher Einschätzung. Mögliche Maßnahmen sind Anpassungen von Zielgruppen, Budgets, Anzeigen, Bildern, Videos, Texten, Kampagnenstrukturen, Funnels sowie die Entwicklung neuer Kampagnenthemen.
11.2 Ob, wann und in welchem Umfang Anpassungen erfolgen, richtet sich nach Kampagnenverlauf, Datenlage, Zielgruppe, Markt und fachlicher Einschätzung. Eine monatlich festgelegte Mindestanzahl an Optimierungen, neuen Creatives oder Kampagnen wird nicht geschuldet.
12. Vergütung, Media-Pauschalen und Fremdkosten
12.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Individualvertrag und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
12.2 Bei Neukundengewinnung ist eine ausgewiesene Media-/Kampagnenpauschale Bestandteil der Vergütung. Sie vergütet die Bereitstellung, Finanzierung, Zahlungsabwicklung, Risikoübernahme und Steuerung des Medieneinsatzes. Sie wird nicht treuhänderisch verwaltet und nicht centgenau mit Meta-Ausgaben abgerechnet. Geringfügige Mehr- oder Minderverbräuche werden nicht ausgeglichen; geringfügige Mehrkosten trägt Handwerks Helden.
12.3 Bei Mitarbeitergewinnung ist die monatliche Kampagnen-Gesamtpauschale eine feste Vergütung einschließlich eines von Handwerks Helden gesteuerten Mediaeinsatzes. Ein bestimmter Mindest- oder Höchstbetrag, ein fester prozentualer Mediaanteil oder eine centgenaue Offenlegung wird nicht geschuldet. Handwerks Helden darf den Mediaeinsatz abhängig von Bewerberlage und Kampagnenverlauf anpassen.
12.4 Vom Kunden zusätzlich veranlasste oder ausdrücklich genehmigte Fremdkosten werden gesondert berechnet. Die Einrichtungsgebühr bleibt vollständig geschuldet, sobald Handwerks Helden mit Konzeption, Einrichtung, Funnel, Content oder technischen Vorbereitungen begonnen hat, auch wenn der Kunde vor Kampagnenstart nicht fortfahren möchte.
13. Fälligkeit, Zahlungsverzug und Leistungspause
13.1 Einrichtungsgebühren sind unmittelbar nach Vertragsschluss, spätestens vor Beginn der Leistungserbringung, fällig. Monatliche Vergütungen sind jeweils im Voraus, spätestens fünf Werktage vor Beginn des jeweiligen Vertragsmonats, per Überweisung zu zahlen. Der erstmalige Kampagnenstart erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
13.2 Gerät der Kunde in Verzug, kann Handwerks Helden nach einer Nachfrist von drei Werktagen Kampagnen und weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich pausieren. Handwerks Helden ist nicht zur Vorfinanzierung von Mediaeinsatz oder Fremdkosten verpflichtet.
13.3 Die vereinbarte Betreuungs- bzw. Agenturvergütung bleibt während einer berechtigten Pause vollständig geschuldet. Noch nicht eingesetzte Mediaanteile werden während des laufenden Vertrags als Kampagnenguthaben behandelt und nach vollständigem Zahlungsausgleich im Rahmen der fortgesetzten Kampagne eingesetzt; eine Auszahlung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Eine automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit wegen der Pause findet nicht statt.
13.4 Endet der Vertrag, wird ein zu diesem Zeitpunkt noch bestehendes Kampagnenguthaben zunächst mit offenen Forderungen, Fremdkosten und nachgewiesenen Schäden von Handwerks Helden verrechnet; ein danach verbleibender Überschuss wird dem Kunden erstattet. Für Vertragsmonate, die wegen der Vertragsbeendigung nicht mehr beginnen, bereits gezahlte Media-/Kampagnenpauschalen werden vollständig erstattet. Die Betreuungs- bzw. Agenturvergütung für bereits begonnene Vertragsmonate bleibt hiervon unberührt.
13.5 Auswirkungen einer berechtigten Pause, insbesondere erneute Lernphasen, Reichweitenverluste, verzögerte Ergebnisse oder technische Wiederanlaufzeiten, fallen nicht in die Verantwortung von Handwerks Helden.
13.6 Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte und die gesetzliche Verzugspauschale. Weitergehende nachgewiesene Schäden und erforderliche Rechtsverfolgungskosten bleiben vorbehalten.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Mindestlaufzeit, Vertragsbeginn und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Individualvertrag. Ein Vertragsmonat beginnt am vereinbarten 1. oder 15. eines Monats; bei Beginn am 15. endet er am 14. des Folgemonats.
14.2 Kündigungen bedürfen der Textform und sind per E-Mail an info@handwerks-helden.de oder an eine andere von Handwerks Helden mitgeteilte geschäftliche E-Mail-Adresse zu richten. Telefonische Erklärungen und Nachrichten über Messenger-Dienste genügen nicht. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.3 Handwerks Helden darf insbesondere bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung trotz Fristsetzung, rechtswidrigen Weisungen, der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verbreitung nachweislich unwahrer, erheblich geschäftsschädigender Tatsachenbehauptungen über Handwerks Helden, missbräuchlicher Nutzung von Inhalten, Zugängen oder Zahlungsmitteln sowie sonstigen schwerwiegenden Pflichtverletzungen außerordentlich kündigen. Soweit erforderlich, wird zuvor abgemahnt oder eine angemessene Nachfrist gesetzt. Bereits entstandene Vergütungs-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche bleiben bestehen.
15. Nutzungsrechte, Rohdateien und technische Systeme
15.1 Kundenseitig bereitgestellte Inhalte, Logos und Materialien verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Handwerks Helden die für Vertragsdurchführung und vereinbarte Referenznutzung erforderlichen, zeitlich und räumlich ausreichenden Nutzungsrechte ein.
15.2 Soweit an von Handwerks Helden erstellten Inhalten übertragbare Rechte entstehen oder Handwerks Helden entsprechende Rechte besitzt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ausschließlich für die Vertragslaufzeit und die von Handwerks Helden betreute Kampagne.
15.3 Mit Vertragsende endet dieses Nutzungsrecht. Der Kunde darf die von Handwerks Helden erstellten Anzeigen, Creatives, Texte, Kampagnenstrukturen oder Funnel-Inhalte danach nicht weiter ausspielen, reaktivieren, kopieren, bearbeiten oder durch Dritte nutzen lassen. Eine weitere Nutzung bedarf einer individuellen Vereinbarung in Textform; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die weitere Nutzung eigener, vom Kunden bereitgestellter Materialien, Logos, Unternehmensinformationen und sachlicher Angaben bleibt hiervon unberührt. Gesetzliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz bleiben vorbehalten.
15.4 Ein Anspruch auf Herausgabe von Roh- und Projektdateien, offenen oder editierbaren Arbeitsdateien, Canva-, Adobe- oder Premiere-Projekten, Prompts, Vorlagen, Templates, Quellcode, Trackingstrukturen oder internes Know-how besteht nicht. Rechte an Stock-, Dritt- und KI-Inhalten werden nur im Umfang der jeweils bestehenden Lizenz eingeräumt.
15.5 Perspective-Projekte, kundenspezifische Subdomains und technische Funnel-Strukturen werden nicht übertragen. Nach Vertragsende werden Landingpage und Subdomain grundsätzlich deaktiviert. Handwerks Helden darf die Funnel-Struktur ohne personenbezogene Daten technisch archivieren. Eine zeitweise Weiterbereitstellung kann freiwillig erfolgen und begründet keinen Anspruch.
16. Datenexport und Datenschutz
16.1 Soweit Handwerks Helden personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der einbezogene AVV. Dies gilt insbesondere für Perspective, automatisierte Datenweiterleitung, CRM, Slack, E-Mail und optionalen Telefonservice.
16.2 Der Kunde ist Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Lead- und Bewerbererhebung, die Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Auswahl der abgefragten Daten sowie die weitere Nutzung der Daten. Handwerks Helden stellt standardisierte Datenschutzhinweise als Arbeitshilfe bereit; eine Rechtsberatung des Kunden ist damit nicht verbunden.
16.3 Handwerks Helden stellt dem Kunden spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsende einen Export der in den eingesetzten Systemen technisch exportierbaren, im Auftrag verarbeiteten Lead- oder Bewerberdaten in einem gängigen Format bereit. Personenbezogene Daten werden spätestens 30 Tage nach Vertragsende aus aktiven Systemen gelöscht; Sicherungskopien werden spätestens nach dem regulären Zyklus, maximal 90 Tage, überschrieben oder gesperrt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
17. Rechte, Pflichten und Freistellung des Kunden
17.1 Der Kunde garantiert, dass von ihm bereitgestellte oder bestätigte Inhalte, Fotos, Videos, Logos, Texte und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und erforderliche Rechte, Lizenzen sowie Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen. Dies umfasst, soweit relevant, werbliche Nutzung, digitale Bearbeitung und KI-gestützte Verarbeitung.
17.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Erfüllbarkeit seiner Angebote, Preise, Rabatte, Garantien, Stellenangaben, Benefits und sonstigen Vorgaben verantwortlich. Handwerks Helden darf rechtswidrige oder offensichtlich riskante Vorgaben ablehnen.
17.3 Der Kunde stellt Handwerks Helden von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, soweit die Ansprüche auf schuldhaft rechtswidrigen oder falschen Vorgaben, Freigaben, fehlenden Rechten, unzulässigen Werbe- oder Stellenangaben oder späteren Auswahl- und Einstellungsentscheidungen des Kunden beruhen. Handwerks Helden informiert den Kunden unverzüglich und stimmt die Rechtsverteidigung angemessen ab; Anerkenntnisse erfolgen, soweit zumutbar, nicht ohne Zustimmung des Kunden.
18. Drittanbieter, Plattformrisiken und höhere Gewalt
18.1 Handwerks Helden ist bei der Leistungserbringung auf Drittanbieter und Plattformen angewiesen. Für Ausfälle, Verzögerungen, Anzeigenablehnungen, Kontosperrungen, eingeschränkte Auslieferung, Algorithmusänderungen, Schnittstellenprobleme oder sonstige Störungen bei Meta, Perspective, Calendly, Google oder anderen Drittanbietern haftet Handwerks Helden nicht, soweit diese nicht schuldhaft verursacht wurden.
18.2 Handwerks Helden bemüht sich im zumutbaren Umfang um Fehlerbehebung oder alternative Umsetzung, schuldet aber keine bestimmte Wiederherstellungszeit oder erfolgreiche Entsperrung.
18.3 Bei höherer Gewalt oder sonstigen außerhalb des Einflussbereichs liegenden Ereignissen werden die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer der Beeinträchtigung ausgesetzt. Dauert die Beeinträchtigung länger als sechs Wochen, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich in Textform kündigen.
19. Haftung
19.1 Handwerks Helden haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
19.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Handwerks Helden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
19.3 Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden im Sinne der Ziffer 19.2 je Schadensfall die zwölffache monatliche Netto-Vergütung, die bei Eintritt des Schadensereignisses vereinbart ist, mindestens jedoch 10.000,00 €, nicht übersteigt. Maßgebliche monatliche Netto-Vergütung ist bei Leistungen zur Neukundengewinnung die monatliche Agenturbetreuung ohne die separat ausgewiesene Media-/Kampagnenpauschale; bei Leistungen zur Mitarbeitergewinnung ist die vollständige monatliche Kampagnen-Gesamtpauschale maßgeblich. Separat ausgewiesene Werbebudgets und sonstige Fremdkosten bleiben bei dieser Betrachtung unberücksichtigt.
19.4 Soweit nicht nach Ziffer 19.1 oder 19.2 gehaftet wird, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden, die auf falschen oder verspäteten Angaben, Freigaben oder Mitwirkungen des Kunden beruhen.
19.5 Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Handwerks Helden.
20. Referenznutzung und anonymisierte Daten
20.1 Handwerks Helden darf Name, Logo, erstellte Inhalte und erzielte Ergebnisse des Kunden als Referenz auf Website, Social Media, in Präsentationen, Fallstudien sowie Marketing- und Vertriebsunterlagen nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft per E-Mail widersprechen. Rechte abgebildeter Personen und gesonderte Einwilligungserfordernisse bleiben unberührt.
20.2 Handwerks Helden darf wirksam anonymisierte Kampagnen-, Leistungs- und Ergebnisdaten auch nach Vertragsende für interne Analysen, Benchmarks, Optimierungen, Fallbeispiele und Präsentationen verwenden. Der Kunde kann auch dieser Nutzung für die Zukunft widersprechen.
21. Vertraulichkeit
21.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und personenbezogene Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt insbesondere für Kundendaten, Preise, Strategien, Prozesse, Skripte, Templates, Kampagnenstrukturen, Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse.
21.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt oder aufgrund Gesetzes bzw. behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bleiben unberührt.
22. Geltung und Änderungen dieser AGB
22.1 Für jeden Vertrag gilt die bei Vertragsschluss veröffentlichte und einbezogene Fassung dieser AGB. Neue Fassungen gelten für Verträge, die ab ihrem Stand-Datum geschlossen werden.
22.2 Für bestehende Verträge werden Änderungen dieser AGB nur wirksam, wenn die Parteien die Geltung der neuen Fassung ausdrücklich in Textform vereinbaren.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
23.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig. Individuelle Abreden bleiben vorrangig.
23.4 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Dies gilt insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland.
23.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
